Die SBB will zwei der drei Sparmassnahmen komplett aufgeben:
- Die paritätische Aufteilung (50%-50%) der Risikoprämien in der Pensionskasse. Es handelt sich um eine Risikoprämie zur Deckung der Risiken von Tod und Invalidität, deren Höhe im Plan der Pensionskasse berechnet ist. Zurzeit übernimmt die SBB diese Beiträge zu 75 Prozent.
- Die Erhöhung der Beteiligung an den Krankheitskosten. Die SBB wollte die Beteiligung des Personals an den krankheitsbedingten Fehltagekosten von 1,2% auf 1,7% erhöhen.
Zur Erinnerung: Diese beiden Sparmassnahmen würden sich mit zusätzlichen Lohnabzügen von gesamthaft ca. 1% direkt auf den Lohn auswirken.
Was die dritte Sparmassnahme – die Aufhebung der Berufsinvalidität – betrifft, hat die SBB signalisiert, dass sie bereit ist, darauf zu verzichten, unabhängig des Bundesratsentscheids. Sie sucht dazu das Gespräch mit dem SEV und den anderen Verbänden, mit dem Ziel, die Voraussetzungen und Anspruchsgruppen der medizinischen Berufsinvalidität anzupassen.
Der Wille auf die Sparmassnahmen zu verzichten, ist eine gute Nachricht. Der SEV hat gegenüber der SBB erneut betont, dass personalrelevante Sparmassnahmen aufgrund der finanziellen Situation der SBB inakzeptabel sind.
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